Mitgliedschaft
Vereinsmitgliedschaft
Jede natürliche Person, welche die Ziele und die Satzung des Vereins akzeptiert und ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten möchte, kann Mitglied von GFPS werden. Der Vollzug der Mitgliedschaft erfolgt durch die Erklärung des Absicht des Beitritts zum Verein sowie durch die Erbringung des Mitgliedsbeitrags.
Bitte schicken Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung an folgende Adresse:
GFPS-Polska Stowarzyszenie Naukowo-Kulturalne
w Europie Środkowej i Wschodniej
Skrytka Pocztowa 34
00-950 Warszawa 1
POLEN
Vereinsmitglieder sind verpflichtet einen Beitrag zu entrichten, welcher im erstem Kalenderjahr der Mitgliedschaft anteilig und quartalsweise gemäß unten stehender Tabelle berechnet wird:
I-III | IV-VI | VII-IX | X-XII | |
Mitglieder-Studenten | 60zł | 45zł | 30zł | 15zł |
Mitglieder-Absolventen | 80zł | 60zł | 40zł | 20zł |
Im zweiten und in den Folgejahren der Mitgliedschaft sollte der Beitrag bis zum 31. Januar pauschal für das gesamte Jahr entrichtet werden:
– Studenten – 60 PLN
– Absolventen – 80 PLN
Herunterladen: Erklärung der Vereinsmitgliedschaft bei GFPS-Polska
Fördermitglieder
Gemäß § 8, Absatz 2, der Satzung von GFPS-Polska kann jede natürliche oder juristische Person Fördermitglied werden, welche an der Tätigkeit des Vereins, dessen finanzieller Unterstützung und der Förderung seiner Ziele interessiert ist. Diese Form ist besonders attraktiv für unsere Alumni, die wünschen mit GFPS in Verbindung zu bleiben und die Tätigkeit des Vereins zu unterstützen, dies aber aus verschiedenen Gründen nicht persönlich leisten können.
Die Regelmäßigkeit, Höhe und Form der Unterstützung richtet sich vollkommen nachdem Willen des Fördermitglieds. Eine Möglichkeit ist beispielsweise eine periodische Jahreszahlung, welche dem Mitgliedsbeitrag eines Vereinsmitglieds entspricht. Wir empfehlen einen Mindestbetrag von 100 zł jährlich (also lediglich 20 zł mehr als der Mitgliedsbeitrag der Absolventen) – natürlich ist eine höhere Zuwendung ebenfalls möglich.
Die nächste Möglichkeit ist die Übertragung einer Spende zugunsten unseres Vereins. GFPS-Polska ist nicht als gemeinnützige Organisation anerkannt, weswegen man uns nicht 1 % der entrichteten Steuern überschreiben kann. Es können hingegen die Vorgaben der Steuergesetzgebung über Spenden (bspw. Artikel 26, Absatz 2, Punkt 9). Der Spender muss, um sein Einkommen (um bis zu 6 %) zu verringern, lediglich einen Geldbetrag auf das Bankkonto von GFPS-Polska überweisen. Eine Überweisungsbestätigung der Bank ist das einzige Dokument, welches benötigt wird, um die Steuererklärung unter Abzug der Spende zu belegen. Eine Bestätigung der Bank müssen folgende Bestandteile umfassen: Vorname, Nachname, Adresse des Spenders, Name und Kontonummer von GFPS-Polska, Betrag und Ziel der Spende. Im Fall von GFPS-Polska, können die Ziele aus dem Gesetz vom 24. April 2003 über die gemeinnützige Tätigkeit und über den Freiwilligendienst abgeleitet werden, bspw. Artikel 4, Absatz 1, Punkte:
11) Forschung, Bildung, Ausbildung und Erziehung;
12) Heimatkunde sowie Freizeit von Kindern und Jugendlichen;
13) Kultur, Kunst, Schutz von Kulturgütern und Traditionen.
Selbstverständlich können Zuwendungen der Födermitglieder auch in nicht-finanzieller Form erfolgen. In jeder Hinsicht werden wir über jegliche Form der Unterstützung sehr dankbar sein.
Herunterladen: Erklärung einer Fördermitgliedschaft bei GFPS-Polska
Ehrenmitglieder
Die Ehrenmitgliedschaft wird Menschen verliehen, die sich besonders um GFPS-Polska verdient gemacht haben. Diese Form der Mitgliedschaft wird durch die Hauptmitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes verliehen. In ihrer Tätigkeit sollten Ehrenmitglieder die Arbeit des Vereins und die ihm zugrundeliegenden Ziele fördern. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt war Tadeusz Mazowiecki, bereits verstorbener ehemaliger Premierminister, das einzige Ehrenmitglied.